Nachfolgend finden Sie ein paar Tipps zur steuerlichen Behandlung von Kinderbetreuungskosten. Da ich keine gelernte Steuerfachfrau bin, sehen Sie die Erläuterungen bitte nicht als rechtsverbindlich an. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich daher an das für Sie zuständige Finanzamt, bzw. an Ihren Steuerberater.
Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen, die berufstätige Eltern für die Betreuung ihrer Kinder haben. Diese können im Rahmen der gestzlichen Regelungen steuerlich abgesetzt werden.
TIPP: Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite http://www.bmfsfj.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.